Veronika Asecka ist Rechtsanwältin bei HEUBLEIN Rechtsanwälte. Sie berät und vertritt Unternehmer in gesellschaftsrechtlichen Fragen und Unternehmensorgane in haftungsrechtlichen Fragen. Einen Schwerpunkt ihrer Tätigkeit bilden dabei Sachverhalte im Zusammenhang mit Unternehmenskrisen. Frau Asecka vertritt ihre Mandanten sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
Bereits im Jahr 2002 hat Veronika Asecka ihr erstes juristisches Studium an der Weißrussischen Staatlichen Universität in Minsk in der Fachrichtung internationales privates Recht beendet. Danach studierte sie Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin und leistete ihren juristischen Vorbereitungsdienst im Bezirk des Kammergerichts. Seit 2015 ist Veronika Asecka zur Rechtsanwaltschaft zugelassen.
Vor ihrer Tätigkeit bei HEUBLEIN Rechtsanwälte war Veronika Asecka in den mittelständischen Kanzleien mit immobilienrechtlichem Schwerpunkt als Rechtsanwältin und zuletzt bei einem Franchise-Unternehmen als Unternehmensjuristin und Syndikusrechtsanwältin tätig, wo sie als interner Dienstleister die unternehmensweite Betreuung aller rechtlicher Themen und Aufgaben übernahm.
Tätigkeitsschwerpunkte:
Gesellschaftsrecht
Recht der Organhaftung
Immobilienrecht
Sprachen:
Deutsch
Englisch
Russisch