Wir beraten Sie außergerichtlich und vertreten Sie nötigenfalls auch vor Gericht in allen relevanten wirtschaftsrechtlichen Fragen.

HEUBLEIN Rechtsanwälte vertreten Gesellschafter und Gesellschaften von der Gründung bis zur Liquidation.

Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Vertragsgestaltung bei der Gründung und im Wachstum der Gesellschaft.

Außerdem beraten und vertreten HEUBLEIN Rechtsanwälte Gesellschaften und Gesellschafter bei der außergerichtlichen und ggf. gerichtlichen Lösung von Konflikten zwischen Gesellschaftern.

Im Rahmen krisenbehafteter Sachverhalte übernehmen HEUBLEIN Rechtsanwälte alle anfallenden rechtliche Beratungsleistungen. Unsere Mandanten sind Unternehmen und Unternehmer in der Krise und  Organe oder Gläubiger von Krisenunternehmen.

Unternehmen und Unternehmer begleiten HEUBLEIN Rechtsanwälte bei außergerichtlichen und gerichtlichen Restrukturierungs- und Sanierungsvorhaben (Restrukturierungsverfahren nach dem StaRUG, Insolvenzverfahren sowohl in Eigenverwaltung als auch in Fremdverwaltung). HEUBLEIN Rechtsanwälte begleiten ihre Mandanten in den Prozess und erstellen und verhandeln Restrukturierungspläne und Insolvenzpläne oder unterstützen bei übertragenden Sanierungen.

Organe beraten und vertreten HEUBLEIN Rechtsanwälte bei der Vermeidung und Abwehr von Organhaftungsansprüchen.

Gläubiger und Gesellschafter begleiten HEUBLEIN Rechtsanwälte insbesondere bei der Vermeidung und Abwehr von Insolvenzanfechtungsansprüchen.

Gläubiger unterstützen HEUBLEIN Rechtsanwälte zudem bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Krisenunternehmen.

HEUBLEIN Rechtsanwälte begleiten Gesellschafter und Gesellschaften im Rahmen von Unternehmsverkäufen, Zusammenschlüssen und und sonstigen Änderungen im Gesellschafterbestand. Wir helfen Ihnen auch, wenn sich das Zielunternehmen in der Krise befindet (Distressed M&A).

In arbeitsrechtlicher Hinsicht beraten HEUBLEIN Rechtsanwälte schwerpunktmäßig Unternehmen in der Krise und Insolvenz sowie Insolvenzverwalter im Rahmen von Restrukturierungen.

HEUBLEIN Rechtsanwälte verfügen über langjährige umfassende Erfahrung in der arbeitsrechtlichen Begleitung und Gestaltung von Sanierungen, insbesondere Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen, Verhandlung von Sanierungstarifverträgen und Standortsicherungsvereinbarungen sowie der Durchführung von Transfermaßnahmen.

HEUBLEIN Rechtsanwälte beraten und vetreten Unternehmen in arbeitsrechtlicher Hinsicht außerdem umfassend in sämtlichen außergerichtlichen und arbeitsgerichtlichen Fallkonstellationen -sowohl individual- als auch kollektivarbeitsrechtlich – von der Betriebsvereinbarung über die Einigungsstelle, in Kündigungsschutzprozessen, betriebsverfassungsrechtlichen Beschlussverfahren und sämtlichen anderen arbeitsrechtlichen bzw. arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen.

Die Partner und Berufsträger von HEUBLEIN Rechtsanwälte haben umfassende und langjährige Erfahrung in der Beratung und Vertretung von Unternehmen aus vielen Branchen: beispielsweise Automobilzulieferer, Einzelhandel (stationär und online), Immobilienunternehmen, Informationstechnologie, KFZ- und Landmaschinenhändler, Kommunikationsagenturen, Maschinenbau, Pflegeunternehmen (ambulant und stationär).