Johannes Graner ist Rechtsanwalt bei HEUBLEIN Rechtsanwälte. Er berät Unternehmen, Insolvenzverwalter und CROs in sämtlichen arbeitsrechtlichen Fragen. Schwerpunkt der Beratungstätigkeit von Johannes Graner ist die umfassende arbeitsrechtliche Beratung im Zusammenhang mit Restrukturierungen in Schutzschirmverfahren, Eigenverwaltungsverfahren und in Insolvenzverfahren sowie im Rahmen außerinsolvenzlicher Sanierungsmaßnahmen. Typischerweise umfasst die Beratung hierbei die Verhandlung von Interessenausgleichen, Sozialplänen, Betriebsvereinbarungen zur Durchführung von Transfermaßnahmen und Standortsicherungsvereinbarungen. Johannes Graner vertritt seine Mandanten in sämtlichen individual- und kollektivarbeitsrechtlichen Angelegenheiten sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich.

Johannes Graner ist seit 1997 Rechtsanwalt und seit 2005 Fachanwalt für Arbeitsrecht. Seit dem Jahre 1999 ist Johannes Graner schwerpunktmäßig im Arbeitsrecht, seit 2002 schwerpunktmäßig im Insolvenzarbeitsrecht tätig. Er war in verschiedenen bundesweit tätigen, auf Restrukturierungen und Insolvenzverfahren spezialisierten Kanzleien sowohl als angestellter Rechtsanwalt als auch als Partner tätig.

Aufgrund seiner langjährigen Erfahrung im Zusammenhang mit großen, insolvenzbedingten Restrukturierungen – beispielsweise im Rahmen der Konzerninsolvenz einer großen, international tätigen Baumarktkette mit über 12.000 Mitarbeitern – ist Johannes Graner in besonderer Weise für die Lösung komplexer Fragestellungen im Bereich von Unternehmensrestrukturierungen geeignet.


Tätigkeitsschwerpunkte:

Arbeitsrecht


Sprachen:

Deutsch
Englisch
Spanisch